Pension Seeblick in Seebruck
G-Klassifizierung

Übergabe der Urkunde der Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen am 22. Mai 2018 durch Bayerns Wirtschaftsministerin Franz Josef Pschierer und DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer

Pschierer: „Das Gastgewerbe unternimmt ständig Anstrengungen, den gestiegenen Ansprüchen an Komfort und Qualität immer einen Schritt voraus zu sein – mit Erfolg, wie die heutigen Auszeichnungen beweisen. Nur wer ständig in Service und Qualität investiert, kann sich nachhaltig am Markt behaupten. Deshalb freue ich mich, wenn möglichst viele Betriebe diesen Weg gehen und nicht aufhören den Sternen nachzujagen und sich stetig zu verbessern.“ „In- und ausländische Gäste verlangen mehr denn je verlässliche Qualitätskriterien, insbesondere über mittelständische, familiengeführte Unternehmen. In einem immer größer werdenden Wettbewerb der unterschiedlichsten Betriebe ist eine verlässliche Qualitätsprüfung mittlerweile der entscheidende Wegweiser für Gäste, die sich anhand von Klassifizierungen und Zertifizierungen für bestimmte Standards entscheiden. Hierbei setzt jeder Gast seine Prioritäten anders. Deswegen ist es für das Tourismusland Bayern wichtig, dass dessen gastgewerbliche Betriebe ihre Leistungen mit den unterschiedlichsten Zertifizierungen und Klassifizierungen unter Beweis stellen“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Inselkammer.

Die klassifizierten Betriebe kommen aus allen Landesteilen Bayerns. Im Bereich der Gasthäuser und Pensionen wurden sechs Drei- und vier Vier-Sterne-Betriebe klassifiziert.
Die Deutsche Hotelklassifizierung mit den fünf verschiedenen Kategorien (ein bis fünf Sterne) wurde 1996 vom Branchenverband DEHOGA unter maßgeblicher Initiative Bayerns entwickelt und eingeführt. 2005 wurde das Qualitätssystem um die G-Klassifizierung für Gasthöfe, Gasthäuser und Pensionen erweitert. Die ausgehändigten Sterne sind in beiden Klassifizierungssystemen für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Durchgeführt werden die Bewertungen im Freistaat von der BTG Bayern Tourist GmbH, einer Tochtergesellschaft des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Sie nimmt hierzu bei allen zu klassifizierenden Betrieben eine Vor-Ort-Prüfung vor